Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Covid-Härtefallmassnahmen: Gezielt und nachhaltig helfen – FDP Aargau unterstützt Stossrichtung des Regierungsrats

Die FDP Aargau unterstützt die Bestrebungen des Regierungsrats, wirtschaftliche Härtefälle im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie finanziell zu unterstützen. Bereits Anfang November hatte die FDP den Regierungsrat aufgefordert, schnellstmöglich konkrete Schritte zum Umgang mit der Krisensituation zu skizzieren. Mit den vorgelegten Härtefallregelungen wird dieser dringend notwendige Schritt gemacht. Es gilt, existenzfähige Unternehmen und damit Arbeitsplätze zu erhalten, unabhängig der Branche. Die FDP unterstützt weiterhin den hierfür notwendigen Kredit in der Höhe von 125 Millionen Franken.

Collection of the new swiss banknotes (issued in 2017)

Mit der analogen Umsetzung der Bundesmassnahmen auf kantonaler Ebene wählt der Regierungsrat im Aargau einen pragmatischen Weg. Angesichts der Dringlichkeit, betroffenen Unternehmen sowie Kultur- und Sportorganisationen gezielt zu helfen, ist dies der richtige Ansatz.

Betroffene gezielt unterstützen – nach klaren Kriterien

Im Frühjahr hat der Grosse Rat ein Massnahmenpaket über 150 Millionen Franken zur Umsetzung eines kantonalen Covid-Massnahmenpaketes beschlossen. Hiervon sind noch rund 125 Millionen noch nicht beansprucht. Die FDP befürwortet weiterhin den Einsatz dieser Mittel und damit den vom Regierungsrat beantragten Verpflichtungskredit. Entscheidend bei der Vergabe der finanziellen Mittel sind klare Kriterien. Missbrauch muss zwingend verhindert und bei Feststellen konsequent geahndet werden.

Keine strukturerhaltenden Massnahmen!

Ebenso sind die Mittel nicht einzusetzen für Strukturerhaltung bei Unternehmen, die kurz- bis mittelfristig unabhängig von Covid-19 nicht existenzfähig sind. Die Befristung der Möglichkeit der Gesuchseingabe bis zum 30. April 2021 ist richtig und verhältnismässig. Damit ist bis zur Jahreshälfte 2021 auch klar, in welcher Grössenordnung sich die beantragten Mittel befinden und welche Auswirkungen dies auf die Kantonsfinanzen hat.
 

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident:
«Die FDP Aargau setzt sich mit aller Vehemenz für die Abfederung von Langzeitfolgen ein. Es gilt, nicht nur einen gesundheitspolitischen, sondern auch einen wirtschafts- und sozialpolitischen Kollateralschaden zu verhindern. Unternehmen, die unverschuldet in Existenznöte geraten sind, muss gezielt geholfen. Arbeitsplätze müssen gerettet werden. Daran hängt unsere ganze Staats- und Gesellschaftsstruktur – die Wirtschaft sind wir alle.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin:
«Trotz der Zeitknappheit kann die heute vorgelegte Botschaft in den nächsten zwei Wochen in den zuständigen Grossratskommissionen beraten werden. Das ist wichtig und gibt den Massnahmen die notwendige demokratische Legitimität, auch mittelfristig. Der Regierungsrat hat aus seinen diesbezüglichen Fehlern im Frühling gelernt.»

 

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Kandidat Grossratsvizepräsidium 2, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78