Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Aargau sagt Ja zu wichtiger Entlastung von Bevölkerung und Unternehmen – FDP Aargau sehr erfreut über Zustimmung zur Steuergesetzrevision

Mit der heute deutlich angenommenen Änderung des kantonalen Steuergesetzes hat die Aargauer Stimmbevölkerung ein klares Signal für die Standortattraktivität des Kantons gesetzt. Mit der ausgewogenen Revision werden Bürgerinnen und Bürger ebenso entlastet wie Unternehmen. Der Aargau macht sich damit als Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiver und bleibt national und international konkurrenzfähig. Beide Teile der Steuergesetzrevision wurden von FDP-Vertretern im politischen Prozess eingebracht und nun auch vom Souverän gutgeheissen. Die Stimmbevölkerung beweist damit Weitsicht und stützt die Fortführung des erfolgreichen steuerpolitischen Weges des Kantons Aargau.

Die Erhöhung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien für Privatpersonen geht auf einen Antrag von FDP-Fraktionspräsident Silvan Hilfiker zurück. Es ist erfreulich, dass die Krankenkassen- und Versicherungsabzüge nach über 20 Jahren endlich angepasst und damit private Haushalte entlastet werden. Seit 2001 gelten die gleichen Abzüge, die Krankenkassenprämien haben sich jedoch seither um rund 80 Prozent erhöht. Die Anpassung war dringend notwendig und kommt allen Privatpersonen zugute. Inskünftig werden zudem – auch auf entsprechenden Input der FDP – die Abzüge automatisch an die Entwicklung der Krankenkassenprämien angepasst, die Bevölkerung muss nicht wieder 20 Jahre auf eine Korrektur warten.

Standort Aargau gestärkt

Die Steuergesetzrevision ist wirtschafts- und gesellschaftspolitisch wichtig für den Aargau. Die Senkung der Steuertarife wurde von der FDP seit Jahren gefordert, da sich die Position des Kantons im Vergleich zu den anderen Kantonen seit längerem verschlechterte. Mittlerweile gehört der Kanton Aargau zu den Schlusslichtern aller Kantone. Dies hat seine Attraktivität für Firmen und Neugründungen deutlich verschlechtert. Weniger Unternehmen bedeutet weniger Arbeitsplätze und weniger Steuereinnahmen, mit allen negativen mittel- und langfristigen Konsequenzen. Die vom ehemaligen FDP-Grossrat Herbert H. Scholl gemeinsam mit anderen bürgerlichen Politikern initiierte und nun beschlossene Anpassung des Gewinnsteuersatzes ist die richtige Grundlage, dieser Tendenz entgegen zu wirken.

Amtsenthebungsinitiative bringt keinen Mehrwert

Die Annahme der Amtsenthebungsinitiative kommt für die FDP nicht überraschend, da die Vorlage ein grundsätzlich populäres Thema aufgegriffen hatte: Die vermeintliche Möglichkeit der Absetzung von nicht (mehr) für ihr Amt geeigneten Politikerinnen oder Politikern. Die FDP Aargau hatte sich gegen diese Initiative ausgesprochen, da aus Sicht der Freisinnigen das neue Gesetz keinerlei Mehrwert und viele offene Fragen mit sich bringt. Auch einschlägige, medial breit diskutierte Fälle von Regierungskrisen wie etwa bei der ehemaligen Regierungsrätin Franziska Roth oder dem ehemaligen Badener Stadtammann Geri Müller wird die Initiative nicht lösen können; die konkrete Umsetzung ist völlig offen. Die FDP wird sich konstruktiv und zugleich kritisch beim Gesetzgebungsprozess einbringen.

 

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident: «Heute ist ein Freudentag für den Aargau. Die deutliche Zustimmung zur Steuergesetzrevision macht unseren Kanton fit für die Zukunft. Mit der Vorlage ist es gelungen, Bevölkerung und Unternehmen zu entlasten und zugleich den Kanton zu stärken. Die Angstmacherei mit zum Teil grenzwertigen Behauptungen seitens der Gegnerschaft hat nicht verfangen, die Bevölkerung hat dies durchschaut und Weitsicht bewiesen.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin: «Es zeigt sich heute wieder deutlich: Die Zeiten von sozialistischer Klassenkampf-Rhetorik sind vorbei. Die Stimmbevölkerung will konkrete Lösungsansätze, die allen dienen und unser System stärken. Die FDP hat mit ihren Anträgen die Steuergesetzrevision initiiert und ihr nun gemeinsam mit den anderen Parteien und Verbänden im Pro-Komitee zum Durchbruch verholfen. Der Aargau ist und bleibt bürgerlich und wirtschaftsfreundlich.»

 

 

Weitere Auskünfte:

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 076 527 17 28