Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Aargau sagt Ja zu klaren Regeln bei der Einbürgerung - Souverän stimmt bei allen Vorlagen im Sinn der FDP-Parolen

Die Aargauer Stimmbevölkerung stimmt der Revision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) mit 64,8 Prozent deutlich zu. Ebenfalls angenommen wird die Erweiterung der nationalen Antirassimus-Strafnorm auf den Bereich sexuelle Orientierung. Keine Mehrheit findet hingegen die eidgenössische Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen». Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben bei allen drei Vorlagen im Sinn der FDP-Parolen entschieden. Die volksnahe Politik der FDP wurde damit einmal mehr eindrücklich unterstrichen.

Mit der Annahme des revidierten KBüG endet ein längeres Tauziehen um die Regelung von Einbürgerungsverfahren im Kanton Aargau. Künftig müssen Interessenten vor der Gesuchstellung einen staatsbürgerlichen Test erfolgreich absolvieren. Auch dürfen Antragssteller in den zehn Jahren vor der Antragsstellung keine Sozialhilfe bezogen haben oder müssen diese vollständig zurückbezahlt haben.

Stefan Huwyler, Grossrat und Co-Präsident des überparteilichen Komitees «Ja zum Bürgerrechtsgesetz»: «Das neue Bürgerrechtsgesetz schafft klare Regeln für die Mindestanforderungen bei Einbürgerungen im Aargau. Die Zutrittshürden sind angemessen und schützen insbesondere auch Einbürgerungswillige, die alle Anforderungen problemlos erfüllen. Das klare Abstimmungsresultat zeigt, dass die Stimmbevölkerung diese Regeln begrüsst.»

Mieterverbandsinitiative scheitert deutlich

Eine deutliche Abfuhr erteilte das Aargauer Stimmvolk der Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» mit 65,3 Prozent Nein-Stimmen, national scheitert das Begehren am Stände- und Volksmehr. Das Begehren des Mieterverbandes hätte einschneidende nachteilige Folgen für den Wohnungsmarkt in der Schweiz gehabt, für Vermieter ebenso wie für Mieter. Als direkte Konsequenz des Volks-Neins wird der «Fonds de Roulemont», ein bestehendes Gefäss für die Gewährung von Darlehen für die Finanzierung von gemeinnützigem Wohnraum mit zusätzlichen 250 Millionen Franken gespiesen. Dies ist aus Sicht der FDP der richtige Weg und nachhaltige Weg und nicht die vom Mieterverband mit der Volksinitiative angestrebte staatliche Planwirtschaft.

Lukas Pfisterer, Grossrat und Präsident FDP Aargau: «Die Bevölkerung hat verstanden, dass das Überstülpen einer einheitlichen Wohnbauquote nicht sinnvoll ist.» Und weiter: «Das Nein zur Mieterverbands-Initiative macht den Weg frei für die Fortführung der bewährten Wohnbaupolitik durch den bestehenden Fonds de Roulement, der nun aufgestockt wird.»

Zustimmung zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm

Die Anti-Rassismus-Strafnorm wird gemäss Parole der FDP auf den Bereich der sexuellen Orientierung erweitert. Die Aargauerinnen und Aargauer hiessen die Gesetzesanpassung mit 56,4 Prozent Ja-Stimmen gut, gesamtschweizerisch wird die Vorlage ebenfalls angenommen. Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen, der Minderheitenschutz gestärkt und aktive Gewaltprävention betrieben.

 

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Stefan Huwyler, Grossrat, Geschäftsführer, Tel. 076 527 17 28