Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Aargau muss Attraktivität als Wohnkanton steigern – FDP Aargau unterstützt rasche Umsetzung der beschlossenen Steuerstrategie

Die FDP Aargau begrüsst die zeitnahe Umsetzung der vom Grossen Rat verabschiedeten Steuerstrategie sehr. Damit wird mit weiteren Massnahmen auf das erklärte Ziel hingearbeitet, den Kanton für Privatpersonen als Wohnkanton steuerlich attraktiver zu machen. Die stufenweise Umsetzung zeugt von finanzpolitischer Weitsicht und ermöglicht die laufende Neubeurteilung anhand der eingetretenen Effekte. Die Senkung von Vermögenssteuer und die Erhöhung des Abzuges für Fremdbetreuungskosten sind die richtigen Hebel hierfür. Die FDP sieht die stetige Weiterentwicklung der Steuerattraktivität als Daueraufgabe des Regierungsrats und zählt darauf, dass diese auch nach Umsetzung der nun angedachten Reformschritte fortgeführt wird.

Die Senkung der Vermögenssteuern ist im Kontext mit der steigenden Steuerbelastung aufgrund von Anpassungen beim Eigenmietwert und dem Steuerwert von Immobilien zu betrachten. Die Thematik wurde 2022 vom Grossen Rat im Zusammenhang mit der Revision des Schätzungswesens beraten.

Mehreinnahmen an die Bevölkerung zurückgeben
Die entstehenden Mehreinnahmen von gegen 60 Millionen Franken werden mit den nun vorgeschlagenen Massnahmen den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zurückgegeben. Dies entspricht einer zentralen Forderung der FDP. Ohne das aktive Engagement und die entsprechenden Anträge der FDP-Fraktion bei der Beratung des Geschäfts zur besagten Revision des Schätzungswesens wären für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer bereits 2024 höhere Steuern angefallen.

Gezielte Entlastung von Familien
Familien können im Kanton Aargau vergleichsweise geringe Abzüge für Fremdbetreuungskosten geltend machen. Diese Anpassung geht auf eine Motion von FDP-Parteipräsidentin Sabina Freiermuth und Fraktionspräsident Silvan Hilfiker im Grossen Rat zurück (Geschäft 22.340). Die Erhöhung dieser Abzüge auf neu 25'000 Franken ist richtig und sorgt für eine Entlastung von Familien, bei denen beide Elternteile berufstätig und die Kinder teilweise fremdbetreut sind. Ebenso ist sinnvoll, die Abzüge für Teilzeitpensen zu erhöhen und damit ein heute bei vielen Familien gängiges Lebensmodell steuerlich zu berücksichtigen.
 

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz:
«Die FDP begrüsst die Steuergesetzrevision 2025 sehr. Der Regierungsrat schlägt wichtige, unter dem Strich saldoneutrale Anpassungen zur Entlastung von Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern und Familien vor, wie sie von der freisinnigen Fraktion bereits verschiedentlich gefordert wurden. Die etappierte Umsetzung der Revision gibt die notwendige Flexibilität bei der weiteren Planung und Feinjustierung.»

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident:
«Mit der Steuergesetzrevision 2025 begibt sich der Aargau auf den Weg hin zu einer verbesserten Standortattraktivität. Die FDP hat diese Schritte bisher mitgeprägt und unterstützt und wird dies auch weiterhin tun. Die Steuergesetzrevision 2025 ist ein wichtiger, aber sicher nicht der letzte Schritt auf dem Weg an die Spitze im interkantonalen Wettbewerb. Der Regierungsrat ist gefordert, hier weitere griffige Massnahmen zu entwickeln.»


Weitere Auskünfte:
Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft, Inneres und Justiz, Tel. 079 823 05 42
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident, Tel. 079 469 75 32