Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Wirtschaftskrise wegen COVID-19: Regierungsrat leitet wichtige Schritte ein – FDP Aargau begrüsst Sofortmassnahmen für Unternehmen und Selbständige

Der Bundesrat will mit insgesamt rund 40 Milliarden Franken die schweizerische Wirtschaft in der aktuellen, durch das Corona-Virus verursachten Krise stützen. Der Aargauer Regierungsrat möchte gemäss gestrigem Beschluss mit einem kantonalen Massnahmenpaket in der Höhe von 300 Millionen Franken die Bundesmassnahmen ergänzen, wobei der Fokus auf der kurzfristigen Nothilfe und Liquiditätssicherung liegt. Insbesondere sollen kleine Unternehmen, deren Überleben trotz Bundesgeldern nicht gesichert ist, unterstützt werden sowie KMU, deren Situation zusätzliche, sonst nicht abgedeckte Beiträge erfordern. Die FDP Aargau begrüsst diese Stossrichtung, mit der die Bundesmassnahmen gezielt ergänzt werden. Entscheidend ist aus freisinniger Sicht, dass die Vergabekriterien genau definiert und dass mit den öffentlichen Geldern keine strukturerhaltenden Massnahmen finanziert werden. Der Regierungsrat braucht in dieser Krisensituation den nötigen Handlungsspielraum. Der gezielte Einbezug des Grossen Rates, vertreten durch die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF), gibt den Massnahmen trotz Krisensituation die notwendige politische Legitimität. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass viele Unternehmen auf rasche Hilfe angewiesen sind.

In einem offenen Brief hatte die FDP Aargau am 23. März 2020 den Regierungsrat gebeten, ergänzende Unterstützungen für die Selbständigerwerbenden und die KMU-Wirtschaft zu planen. Dies wird mit dem gestern angekündigten Massnahmenpaket adäquat und der Situation angemessen umgesetzt. Die FDP appelliert an den Regierungsrat, bei aller Wichtigkeit der Sofortmassnahmen strukturerhaltende Massnahmen zu vermeiden. Es geht um gezielte Unterstützungen, welche aufgrund der Corona-Krise notwendig geworden sind, nicht um die Behebung von vorbestehenden Finanzschwächen. Das Massnahmenpaket ist ein wichtiger Schritt. Darüber hinaus sind weitere politische Anstrengungen notwendig, um den Herausforderungen der Krise zu begegnen. Insbesondere erachtet die FDP eine rasche Umsetzung der Massnahmen als evident für den Erhalt vieler Kleinstunternehmen. Die geplante Vorgehensweise ist daher wenn immer möglich zu beschleunigen. Zudem ist bereits jetzt daran zu denken, wie die Zeit nach der Corona-Krise anzugehen ist.

Vermeidung von Betriebsschliessungen soweit möglich – unter Einhaltung der Sicherheitsvorgaben

Weiter sollen die staatlichen Stellen ihre Angebote aufrechterhalten, um der Privatwirtschaft mit den notwendigen Dienstleistungen und Bewilligungen die Fortführung der Tätigkeiten zu gewährleisten. Auf Betriebsschliessungen in der Industrie, im Gewerbe und damit auch im Bausektor, ist wenn immer möglich zu verzichten. Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gemäss den Bundesvorgaben muss dabei selbstverständlich zwingend eingehalten werden. Es braucht gemeinsame Anstrengungen von allen, damit die Wirtschaft nicht zum Stillstand kommt und die funktionierenden Wertschöpfungsketten nicht unterbrochen werden.

Temporäre Vereinfachung der administrativen Abläufe und Förderung von Innovation

Zur Erweiterung des Spielraums der Unternehmen im Umgang mit der schwierigen Situation sollten der temporäre Abbau oder die Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungen und Bewilligungen geprüft werden, beispielsweise zur unkomplizierten Umnutzung eines Betriebs für eine beschränkte Zeit oder die temporäre Übernahme von Personal durch einen anderen Arbeitgeber. Die FDP erwartet vom Regierungsrat, dass er sich beim Bundesrat für eine temporäre Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes einsetzt. Für innovative Unternehmen und unternehmerische Ansätze sollen wo möglich Pilotnormen geschaffen werden.

 

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78