Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Lukas Pfisterer tritt im Mai als FDP-Präsident zurück – Neu gewählter Grossratsvizepräsident konzentriert sich auf Arbeit im Parlament

Lukas Pfisterer stellt sich nicht zur Wiederwahl als Präsident der FDP Aargau und gibt den Parteivorsitz per Parteitag vom 11. Mai 2021 ab. Dies gab er der kantonalen Geschäftsleitung bekannt. Er möchte sich auf seine Arbeit im Präsidium des Grossen Rates konzentrieren, in das er am 5. Januar 2021 als Vizepräsident 2 gewählt worden ist. Die Parteileitung startet den Nachfolgeprozess in den kommenden Tagen.

Lukas Pfisterer, Rechtsanwalt und Grossrat aus Aarau, wurde bei der ordentlichen Präsidiumswahl im April 2017 am Parteitag in Wohlen zum Parteipräsidenten der FDP Aargau gewählt. Er hat die Partei seither durch die Kommunalwahlen 2017, die Eidgenössischen Wahlen 2019 und die Grossrats- und Regierungsratswahlen 2020 geführt. Daneben setzte er im Grossen Rat parlamentarische Akzente, etwa im Bereich der Finanzpolitik mit dem Anstoss einer kantonalen Immobilienstrategie, oder mit Forderungen für eine nachhaltige Umweltpolitik im Kanton Aargau mit der Förderung der Biodiversität. Bei seiner Nomination als Vizepräsident 2 des Grossen Rates durch die FDP-Fraktion hatte er angekündigt, im Fall einer Wahl als Grossratsvizepräsident das Parteipräsidium 2021 zur Verfügung zu stellen und nicht für eine weitere vierjährige Amtsperiode zu kandidieren, da die beiden Funktionen langfristig nicht miteinander vereinbar sind.

 

Die Geschäftsleitung nimmt den Rücktritt mit Bedauern, aber auch mit Verständnis zur Kenntnis. Sie dankt Lukas Pfisterer bereits jetzt für sein grosses Engagement für die FDP. Der Nachfolgeprozess wird in den kommenden Tagen gestartet. Die Neuwahl des Parteipräsidiums ist für den Parteitag vom 11. Mai 2021 vorgesehen.

 

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident:
«Während vier Jahren durfte ich die FDP Aargau leiten. Die Zeit verging wie im Flug. Ich bin mehr denn je überzeugt: Gerade in der aktuellen Zeit, in welcher die Freiheit eingeschränkt ist und die Verantwortung vom Staat abgenommen wird, brauchen wir im Aargau die liberale Kraft der FDP.»

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91