Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Polizeigesetzrevision ist auf Kurs – FDP Aargau erfreut über Verbesserungen gegenüber Anhörungsvorlage

Für die FDP Aargau ist es wichtig, dass der Kanton Aargau als Arbeitgeber attraktiv bleibt – sowohl für die Lehrpersonen als auch für die Angestellten der kantonalen Verwaltung. Die vorgeschlagene Anpassung des Lohndekrets widerspiegelt eine Anhebung der Lohnsumme von rund 6 Prozent, was erhebliche Mehrkosten für den Kanton und die Gemeinden mit sich bringt. Deshalb ist eine mehrstufige Umsetzung zumindest zu prüfen. Die FDP begrüsst, dass bei der lohnmässigen Einstufung künftig nicht mehr alleine auf das Lebensalter, sondern auch die Erfahrung abgestützt wird. Mit den neu geschaffenen, erweiterten Laufbahnoptionen wird der Aargau im nationalen Vergleich zum fortschrittlichen Arbeitgeber.

Rechtzeitige polizeiliche Prävention ist vor allem in den Bereichen der Gewalttaten, insbesondere der häuslichen Gewalt, der organisierten Kriminalität und der Internetdelikte notwendig. Dazu sieht der Gesetzesentwurf klar definierte Instrumente bei der präventiven Observation, der präventiven verdeckten Fahndung und der präventiven verdeckten Ermittlung vor. Sie werden im Bedrohungsmanagement durch Kontakt- und Annäherungsverbote, Gefährdungsmeldungen, Gefährdermahnungen, Meldeauflagen sowie Personenschutz ausserhalb eines Strafverfahrens ergänzt. Diese zum Teil neuen Kompetenzen sind angesichts der erweiterten Bedrohungslage für die Bevölkerung und die Wirtschaft durch die weltweit gestiegene Mobilität und die rasch zunehmenden Möglichkeiten im Internet erforderlich. Sie dürfen aber die persönliche Freiheit in unserer liberalen Gesellschaft nicht übermässig und unnötig einschränken.

 

Keine Verlängerung des Polizeigewahrsams und klare Schnittstellen zwischen den Strafrechtsorganen

Ursprünglich wollte der Regierungsrat den polizeilichen Gewahrsam von 24 Stunden auf zehn Tage ausdehnen, was von der FDP Aargau abgelehnt wurde. Der Regierungsrat verzichtet nun auf diese Gesetzeserweiterung. Auch die Kantonsverfassung garantiert, dass ein Freiheitsentzug innert 24 Stunden durch einen Richter überprüft werden muss. Die Schnittstellen zwischen der polizeilichen Tätigkeit und der Arbeit der Staatsanwaltschaften und der Jugendanwaltschaft werden durch neue Informationspflichten geregelt. Anträge der Kantonspolizei an das Zwangsmassnahmengericht müssen gleichzeitig der Oberstaatsanwaltschaft oder der Jugendanwaltschaft mitgeteilt werden. Dadurch können diese Strafverfolgungsorgane bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen entsprechende Verfahren an sich ziehen und weiterführen. Damit werden die Bedenken, die die FDP Aargau im Anhörungsverfahren vorgebracht hat, berücksichtigt. Mit den neuen direkten Beschwerdemöglichkeiten gegen polizeiliche Anordnungen an das Obergericht und an das Verwaltungsgericht wird der Rechtsschutz für betroffene Personen wesentlich verbessert.

 

Ausgewogene Vorlage

In einer Gesamtwürdigung erscheint die Vorlage zur Revision des Polizeigesetzes als ausgewogen. Auch wenn es in einzelnen Punkten in der parlamentarischen Kommissions- und Plenumsberatungen noch zu Anpassungen kommen könnte, entspricht der neue Gesetzestext einerseits den aktuellen Anforderungen der präventiven Polizeiarbeit und anderseits dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung gegen allfällige ungerechtfertigte Übergriffe der Polizei.


Weitere Auskünfte:
Herbert H. Scholl, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft und Inneres, Tel. 062 836 40 50
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91