Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP befürwortet Anpassungen bei Gebäudeversicherungsgesetz und Feuerwehrgesetz grundsätzlich – Optimierung bei Spesen/Sold notwen-dig

Anhörung Gebäudeversicherungsgesetz und Feuerwehrgesetz

Die FDP Aargau begrüsst die formelle Anpassung der beiden bestehenden Feuer- und Elementarfonds an die 2017 umgesetzte Neuorganisation der AGV. Ebenso ist die FDP damit einverstanden, den bestehenden «Löschfünfer» auf kantonaler Ebene im Gesetz festzuschreiben und die Zuteilung auf die beiden Fonds dem Verwaltungsrat der AGV zu übertragen. Bei den Anpassungen im Sold- und Spesenwesen sind noch Optimierungen notwendig: die Bereitschaft der Feuerwehrleute zu Aus- und Weiterbildungen muss gewährleistet bleiben.

Auch der formalrechtlichen Anpassung der bestehenden Praxis im Bereich der Ausbildungszuständigkeit stimmt die FDP zu. Angesichts der Mobilität der Bevölkerung ist es wichtig, dass die Ausbildung der Feuerwehrleute einheitlich erfolgt. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein Angehöriger der Feuerwehr auch nach einem Umzug in eine neue Gemeinde in der Feuerwehr rasch eingesetzt werden kann.

Anpassungen im Sold- und Spesenwesen nicht zulasten einer griffigen Aus- und Weiterbildung

Bei den Anpassungen im Sold- und Spesenwesen nimmt die FDP eine differenzierte Haltung ein. Wir unterstützen die Übernahme sämtlicher Verpflegungskosten durch die AGV und verstehen auch, dass deshalb auf den Sold verzichtet werden soll. Abgelehnt wird hingegen der Vorschlag, dass den Kursteilnehmern die Reisekosten nicht mehr vergütet werden. Die FDP regt deshalb an, das Feuerwehrgesetz mit einer Regelung betreffend Vergütung der Reisespesen zu ergänzen. In der Verordnung könnte präzisiert werden, dass diese entfällt, wenn beispielsweise mit dem Mannschaftstransporter der eigenen (oder einer benachbarten) Feuerwehr an den Ausbildungsort gefahren wird.

Grossrat Titus Meier betont: «Der Besuch der Aus- und Weiterbildung von Feuerwehrleuten ist im öffentlichen Interesse. Die Übertragung dieser Kosten auf die Feuerwehrleute dürfte sich negativ auf die Bereitschaft auswirken, diese Ausbildungen zu besuchen. Die FDP lehnt diese Kostenübertragung deshalb ab.»

Optimierungen im Beschaffungswesen bringen Mehrwert

Die FDP.Die Liberalen begrüsst die Bestrebungen der AGV, die Beschaffungsprozesse im Feuerwehrwesen zu optimieren. Dadurch kann der Aufwand bei den einzelnen Feuerwehren reduziert und die bisher für Evaluationen aufgewendete Zeit sinnvoller eingesetzt werden.

Lukas Pfisterer, Grossrat und Präsident der FDP Aargau, hält zudem fest: «Durch eine vermehrt zentralisierte Beschaffung kann die Ausrüstung der einzelnen Feuerwehrkorps vereinheitlicht werden, was angesichts der gestiegenen Mobilität der Bevölkerung sinnvoll ist.»

 


Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Titus Meier, Grossrat, Tel. 079 768 85 12