Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

AHV-Steuerreform STAF und Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie angenommen

FDP Aargau zufrieden mit Abstimmungsergebnissen

FDP.Die Liberalen Aargau freut sich über die deutliche Zustimmung zur AHV-Steuerreform STAF und zur Änderung des Waffengesetzes. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich für notwendige moderate Lösungen angesprochen und die Rolle der Schweiz im internationalen Umfeld gestärkt.

Das Ja der Schweizer Stimmbevölkerung zu den beiden nationalen Vorlagen ist auch ein Ja zum Standort Schweiz in zunehmend international vernetzten ökonomischen und gesellschaftlichen Strukturen. Auch im Aargau fanden beide Vorlagen mit 62% (STAF) bzw. 59.4% (Waffenrichtlichtlinie) klare Mehrheiten.

STAF schafft Planungssicherheit für Schweizer Unternehmen auch im Aargau

Die Annahme von STAF sichert die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und des Aargaus als Wirtschaftsstandort. Mit der Umsetzung von STAF wird die Rechts- und Planungssicherheit für tausende Arbeitsplätze im Aargau gewährleistet. Mit der Annahme der Vorlage wird die Gefahr von internationalen Sanktionen des Steuerstandorts Schweiz beseitigt. Aus diesem Grund war auch die Verbindung der Vorlage mit der AHV-Finanzierung leider notwendig. Lukas Pfisterer, Grossrat und Präsident FDP Aargau betont aber: «Die FDP Aargau ist erfreut über die Annahme von STAF. Dies stärkt den Aargau und die Schweiz als Wirtschaftsstandort. Wir fordern von Bundesbern dennoch weiterhin eine rasche Erarbeitung von strukturellen Massnahmen zur Stabilisierung der AHV. Denn die langfristige Absicherung unseres Vorzeige-Sozialwerks ist mit dem heutigen Entscheid noch nicht sichergestellt.»

Anpassung Waffengesetz: Klares Bekenntnis zu Schengen-Dublin

Die heute vom Stimmvolk ebenfalls genehmigte Anpassung des Waffenrechts definiert den künftigen Mindeststandard in der Schweiz. Die neuen Vorgaben sind moderat; so bilden etwa Ordonnanzwaffen der Armee weiterhin eine Ausnahme und fallen auch nach Beendigung der Dienstzeit nicht in die Kategorie verbotener Waffen. Von grosser Tragweite war die Abstimmung für die Weiterführung des Schengen-Dublin-Abkommens zwischen der Schweiz und der EU. Eine Ablehnung der Anpassung gemäss EU-Waffenrichtlinie hätte de facto das Ende des Schengen-Dublin-Abkommens bedeutet, mit volkswirtschaftlichem Schaden in Milliardenhöhe. Die Zustimmung zur Anpassung des Schweizer Waffenrechts ist der pragmatische Weg zur Weiterführung eines für die Schweiz absolut zentralen Abkommens.

 


Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91