Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Parteitag FDP.Die Liberalen Aargau in Aarburg

Aargauer Freisinnige stimmen den eidgenössischen Vorlagen zu

Am heutigen Parteitag in Aarburg wurden die nationalen Abstimmungsvorlagen vom 19. Mai 2019 diskutiert: das STAF und die EU-Waffenrichtlinie. Zu beiden Vorlagen fassten die Delegierten die JA-Parolen.

JA zur AHV-Steuervorlage

«Der Wirtschaftsstandort Schweiz muss attraktiv und wettbewerbsfähig bleiben!» Mit dieser Kernaussage warb der Zürcher Nationalrat Beat Walti, FDP-Fraktionschef im Bundeshaus, für eine Zustimmung zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Mit der STAF werde zudem die Rechts- und Planungssicherheit für hunderttausende Arbeitsplätze in der Schweiz gewährleistet. Verschiedene Sonderbesteuerungen in der Schweiz stehen nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Hält man diese aufrecht besteht die latente Gefahr, als «nicht-kooperatives Steuergebiet» international sanktioniert zu werden. Die AHV-Steuervorlage ist zudem – im Gegensatz zur 2017 abgelehnten Unternehmenssteuerreform III – sozial abgefedert. Nichts desto trotz bleiben strukturelle Massnahmen zur Stabilisierung der AHV dringend, so Beat Walti. Mit nur 1 Gegenstimme fasste der Parteitag eine äusserst klare Ja-Parole

 

Ja zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Waffengesetz

In einem kontradiktorischen Gespräch diskutierten die Aargauer FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger und Marcel Furrer, Polizist aus Freienstein, die Änderung der EU-Waffenrichtlinie. Die Richtlinie ist keine grundsätzliche inhaltliche Neuausrichtung, sondern definiert den Mindeststandard in der Schweiz. Die Vorgaben zur Umsetzung im heutigen Waffengesetz sind moderat; So bilden etwa Ordonnanzwaffen der Armee weiterhin eine Ausnahme und fallen auch nach Beendigung der Dienstzeit nicht in die Kategorie verbotener Waffen. Corina Eichenberger betonte, dass die Abstimmung insbesondere von grosser Tragweite für die Weiterführung des Schengen-Dublin-Abkommens zwischen der Schweiz und der EU sei. Sollte die Waffenrechtlinie vom Schweizer Volk abgelehnt werden würde dies faktisch das Ende des Schengen-Abkommens bedeuten, mit volkswirtschaftlichem Schaden in Milliardenhöhe. Eine Zustimmung zur Waffenrichtlinie sei keinesfalls ein Kniefall vor der EU, sondern der richtige, pragmatische Weg zur Weiterführung eines für die Schweiz absolut zentralen Abkommens, so Eichenberger. Mit diesen Argumenten vermochte die freisinnige Parlamentarierin die Parteimitglieder zu überzeugen. Der Parteitag beschloss mit 3 Gegenstimmen deutlich die Ja-Parole zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im eidgenössichen Waffengesetz.

 

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91