Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Geplanter Klimaartikel in Kantonsverfassung ist zweckmässig – FDP Aargau unterstützt Umsetzung gemäss Antrag der grossrätlichen Umweltkommission

Die FDP Aargau unterstützt den Vorschlag der Grossratskommission Umwelt, Bau und Verkehr (UBV) zur Einführung eines Klimaartikels in der Kantonsverfassung. Der Klimawandel ist empirisch belegt, er findet statt. Die FDP unterstützt das Pariser Klimaabkommen mit den darin vereinbarten Zielen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Durch einen Artikel in der Kantonsverfassung erhält diese Zielsetzung das notwendige Gewicht auf einer übergeordneten politischen Ebene. Hingegen ist die Verfassung nicht das richtige Gefäss zur Abbildung von Förderaufträgen oder sonstigen konkreten Massnahmen – dahingehende Forderungen lehnt die FDP ab.

Die FDP Aargau (ebenso wie die FDP Schweiz) bekennt sich zu den Zielen des Pariser Abkommens, das die globale Erwärmung mittels Reduktion der Treibhausgasausstosse eindämmen will. Der von der Fachkommission UBV ausgearbeitete Verfassungsartikel im Sinn einer strategischen Leitlinie für den Kanton Aargau ist hierfür der richtige Ansatz.

Politische Umsetzungsmassnahmen gehören nicht in die Verfassung

Hingegen gehören Förderaufträge, allfällige Verbote oder sonstige konkrete Umsetzungsmassnahmen nicht in die Verfassung, sondern können allenfalls in die Gesetzgebung einfliessen. Diese Diskussionen müssen separat geführt werden.

 

Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung:

«Der vorgeschlagene Verfassungsartikel ist eine zweckmässige Lösung, das Bekenntnis des Kantons Aargau zu den Pariser Klimazielen abzubilden. Die FDP unterstützt deshalb den Antrag der Grossratskommission UBV. Hingegen wäre ein überladener Artikel mit Umsetzungsmassnahmen auf Verfassungsstufe artfremd.»

 

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin:

«Ein Verfassungsartikel rettet zwar nicht das Klima, aber er verleiht dem Klimaschutz das notwendige Gewicht einer bedeutsamen Aufgabe unserer Zeit. Es liegt in unserer Verantwortung, den künftigen Generationen gut erhaltene Lebensgrundlagen zu sichern. Die Massnahmen haben sich am Grundsatz der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit zu orientieren.»

 

Weitere Auskünfte:
Adrian Meier, Grossrat, Ressortleiter Bau, Verkehr, Umwelt, Energie und Raumordnung, Tel. 078 605 61 51
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78