Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP.Die Liberalen Aargau fordert Änderungen in der Spitalgesetzrevision oder eine Reduktion auf eine Teilrevision

Revision des Spitalgesetzes

Die Spitalvision 2035 entspricht in weiten Teilen der liberalen Gesundheitsagenda, die die Fraktion der FDP.Die Liberalen vergangenen Sommer präsentierte. Diese Grundsätze unterstützt die FDP in ihrer Vernehmlassungsantwort, nicht aber die Tendenz zu mehr Macht, Kontrolle und Führung durch die Verwaltung. Die vorgeschlagene Beibehaltung der Eigentümerschaft lehnt die FDP ab.

Die FDP hat sich intensiv mit der vorgeschlagenen Gesetzesrevision befasst und sie anhand der Leitlinien der liberalen Agenda gemessen. In diesem Sinne werden die Pilotnorm und die Änderungen bei den GWL und der sektorisierten Versorgung unterstützt. Sie stellt aber fest, dass die versprochenen Einsparungen mit dieser Gesetzesvorlage wohl kaum erreicht werden können. Die FDP bedauert, dass das Pferd am Schwanz aufgezäumt wurde, denn die vorgeschlagene Vision 2035 entspricht zwar in groben Zügen der liberalen Haltung, hätte aber zuerst in einem Planungsbericht gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGPL) diskutiert werden sollen. Dies hätte die Diskussionen der verschiedenen Interessenvertreter in der jetzigen Vernehmlassung entschärft.

Grosse Enttäuschung über die Umsetzung

Ziel des Regierungsrats bei der Revision des Spitalgesetzes war es, einen grösseren Handlungsspielraum des Kantons zu erreichen. «Wie wir schon in unserer liberalen Agenda festgehalten haben, ist es für die Entwicklung der Spitäler wichtig, dass der Eigentümer die Rahmenbedingungen konsequent so setzt, dass die unternehmerische Führung gestärkt wird und der Handlungsspielraum der Spitäler tatsächlich erhöht wird» sagt Lukas Pfisterer. Der Gesetzesvorschlag setzt aber auf mehr Macht, Kontrolle und Führung durch die Verwaltung statt auf einen grösseren Handlungsspielraum. Die vorgeschlagene Revision entspricht also in weiten Teilen weder dem Ziel, das sich die Regierung selbst gesetzt hat noch der FDP-Forderung. Die FDP wird Zentralismus, sinnlose Datenfriedhöfe, masslose Datenerhebungen und weitere erhöhten Bürokratieaufwendungen vehement bekämpfen.

Klärungsbedarf bei ambulant vor stationär

Die FDP begrüsst, dass der Kanton das Verwaltungsgerichtsurteil zum Normenkontrollverfahren an das Bundesverwaltungsgericht weiterzieht. Sie hält aber in ihrer Vernehmlassungsantwort fest, dass es keinen Sinn mache und die Bürokratie erhöhe, wenn Bund und Kantone unterschiedliche Kriterien und unterschiedliche Kontrollmechanismen für ambulante Eingriffe haben.

Entflechtung ist langfristig zwingend notwendig

Die FDP zeigt sich enttäuscht über die versprochene, aber nicht gemachte Auslegeordnung des Regierungsrats bezüglich Eigentümerschaft der Kantonsspitäler. «Das PwC-Gutachten, das diese Woche veröffentlicht wurde, macht eine differenziertere Auslegeordnung und zeigt vor allem Vor- und Nachteile der verschiedenen Szenarien auf. Dies hätte ich vom Regierungsrat als Diskussionsbasis gewünscht» meint Martina Sigg. Die FDP ist nach wie vor überzeugt, dass eine Entflechtung der verschiedenen Rollen des Kantons als Eigentümer, Regulierer, Leistungsbesteller und Finanzierer längerfristig am sinnvollsten ist. Sie wird keinem Gesetz zustimmen, das die jetzige Situation auf lange Jahre hinaus zementiert, ja sogar noch verschlimmert. «Der Regierungsrat will sogar noch allein darüber bestimmen, ob und wie der 30%-Anteil der Spitalaktien veräussert wird. Es kann und darf nicht sein, dass der Grosse Rat bei solch wichtigen Fragen systematisch ausgeschlossen wird.» betont Sabina Freiermuth. Sollte der Regierungsrat hier nicht einer neuen Lösung zustimmen, empfiehlt die FDP eine Aufteilung der Gesetzesvorlage und die Durchführung einer vorerst kleinen Teilrevision. Eine Totalrevision wäre dann erst nach Vorlage und Diskussion einer neuen GGPL neu aufzugleisen.

 

 

Weitere Auskünfte:

Martina Sigg, Grossrätin, Ressortleiterin Gesundheit & Soziales, Tel. 079 777 38 93 oder 056 443 12 72

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91