Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Altersvorsorge in der Schweiz braucht grundlegende Neuerungen – 13. AHV-Rente bei gleichbleibendem Rentenalter beerdigt Generationenvertrag (Kopie 1)

Die FDP Aargau bedauert die deutliche Ablehnung der Renteninitiative. Die AHV entwickelt sich nach den heutigen Volksentscheiden zu einer Grossbaustelle, derzeit ohne Aussicht auf langfristig finanzierbare Lösungen. Linke und Gewerkschaften verweigern jegliche Lösung der strukturellen Probleme und belasten mit ihrem Rentenausbau die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung zusätzlich. Den Jungfreisinnigen gebührt grosse Anerkennung für das Aufbringen der unbequemen Thematik Rentenalter, vor der die Classe politique die Augen verschliesst. Warten und Nichtstun ist keine Option. Sehr erfreut ist die FDP Aargau über die Eroberung eines zweiten Sitzes im Stadtrat Brugg durch Yvonne Buchwalder-Keller.

Die Gegnerschaft der Renteninitiative war gross. Die deutliche Ablehnung überrascht deshalb nicht. Die FDP Aargau dankt den vielen engagierten (Jung-)Freisinnigen sowie Personen aus anderen Parteien und unzähligen freiwilligen Helferinnen und Helfern, die mit dieser Initiative eine Debatte zur generationengerechten Finanzierung der AHV ermöglichten. Die Ablehnung wird unseren Kindern und Enkelkindern teuer zu stehen kommen. Denn mit der Renteninitiative wäre der Generationenvertrag und die Solidarität zwischen Jung und Alt gewahrt geblieben, ohne dass die Steuern und Angaben ständig zu Lasten des Mittelstandes erhöht werden müssen. Der gleichzeitige Ausbau der AHV-Ausgaben beerdigt den Generationenvertrag.

SVP und Mitte Aargau müssen Lösungen liefern
Die Aargauer Kantonalparteien von SVP und Mitte, welche die Renteninitiative gemeinsam mit Links-Grün bekämpften, müssen nun Farbe bekennen. Die FDP fordert beide Parteien auf, ihre Lösungen aufzuzeigen, die weder die kommenden Generationen noch den Mittelstand weiter belasten. Für die FDP Aargau bleibt klar, dass eine moderate Erhöhung des Rentenalters unausweichlich ist. Die absehbaren strukturellen Defizite der AHV sind immens.

FDP gewinnt zweiten Sitz im Stadtrat Brugg
Die FDP-Kandidatin Yvonnen Buchwalder-Keller hat die Wahl für den vakanten Sitz in der Brugger Stadtregierung deutlich für sich entschieden. Die FDP Aargau gratuliert ihr herzlich zu diesem verdienten Erfolg und wünscht ihr viel Freude bei der Tätigkeit in der Exekutive.
 

Weitere Auskünfte:
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78