Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP erfreut über positiven Abschluss der AKB - Kantonalbank soll auch für die Zukunft fit gemacht werden

Die FDP.Die Liberalen Aargau nimmt erfreut Kenntnis vom positiven Jahresabschluss der Aargauischen Kantonalbank mit einem Gewinn von 147,5 Millionen Franken. Die FDP gratuliert der AKB zum sehr guten Resultat. In der bevorstehenden Grossratsdebatte gilt es, grundsätzlich darüber zu diskutieren, wie die Kantonalbank für die Herausforderungen der Zukunft fit gemacht werden soll.

Die AKB konnte in den letzten Jahren immer wieder mit positiven Jahresabschlüssen aufwarten und entsprechend Gewinnausschüttungen in die Kantonskasse tätigen. Die FDP Aargau dankt dem Bankrat, dem Management und allen Mitarbeitenden der Kantonalbank für die sehr gute Arbeit. Der positive Abschluss darf jedoch keinesfalls Anlass sein, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Die Bank muss kontinuierlich weiterentwickelt werden und ihre Marktfähigkeit muss stetig geprüft und optimiert werden. Der Kanton als Eigentümer trägt hierfür die Verantwortung. In den Überlegungen darf es auch keine Tabus geben. Bernhard Scholl, Grossrat, Möhlin, hält dazu fest: «Wirtschaftlich erfolgreiche Zeiten müssen genutzt werden, um langfristige strategische Überlegungen anzustellen – insbesondere zur Rechtsform, zur Staatsgarantie und auch zum staatlichen Eigentum an der Kantonalbank. Im Weitern sind Kooperationen mit andern Bankinstituten vertieft zu prüfen.»

Der Grosse Rat wird am 3. März 2020 grundsätzlich über die künftige Ausrichtung der AKB debattieren. Die FDP freut sich auf eine konstruktive Diskussion im Hinblick auf eine starke und für die Herausforderungen der Zukunft gewappnete Aargauische Kantonalbank.

 

Weitere Auskünfte:
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Bernhard Scholl, Grossrat, Tel. 079 698 83 07