Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP Aargau unterstützt Massnahmenpaket des Regierungsrats – Rasche Umsetzung von Phase I und zielgerichtete Rückkehr zu geordneten Abläufen

Die FDP.Die Liberalen Aargau unterstützt die Bemühungen des Regierungsrates, die Aargauer Wirtschaft sowie verschiedene gemeinnützige Bereiche im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie gezielt zu unterstützen. Die Umsetzung ist rasch an die Hand zu nehmen. Die Kommission für Aufgabenplanung (KAPF) hat mit der Zustimmung zur Phase I mit Soforthilfen in der Höhe von 150 Millionen Franken dem Regierungsrat den in der aktuellen Situation notwendigen Handlungsspielraum gegeben. Für die weitere Behandlung muss möglichst zeitnah auf den ordentlichen parlamentarischen Weg zurückgekehrt werden.

Mit der Präsentation des Massnahmenpaketes am Tag, an dem der Bundesrat erste Schritte zum Ausstieg aus dem Lockdown wegen der COVID-19-Pandemie präsentieren will, stellt der Aargauer Regierungsrat sein innerkantonales finanzpolitisches Massnahmenpaket vor – zum spätestmöglichen Zeitpunkt. Anregungen der FDP, den Ablauf zu beschleunigen und die Massnahmen früher zu beschliessen und zu kommunizieren, waren leider erfolglos. Mit Zustimmung der KAPF sind in einer ersten Phase 150 Millionen Franken gezielt für Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Wirtschaft einzusetzen. Das Paket soll in einer nachträglichen Beratung noch vor den Sommerferien im Grossen Rat behandelt werden. Ein Fragezeichen setzt die FDP zur Einsetzung des Hightech Zentrum Aargau als Anlaufstelle für Gesuchsteller. Das HTZ ist ein Innovationszentrum und nicht spezialisiert auf Prüfungen solcher Anträge.

Gezielte Soforthilfe notwendig
Die FDP befürwortet die vom Regierungsrat skizzierte Stossrichtung mit den drei Hauptmassnahmen von Sofortzahlung, Kreditausfallgarantien und Härtefall-Leistungen. Unternehmen, die unter normalen Umständen wirtschaftlich gesund sind, aber vom Bund nicht unterstützt werden, muss rasch die notwendige finanzielle Hilfe gewährt werden. Besondere Beachtung ist den Startup-Unternehmen zu schenken. Die Jungfirmen leiden besonders unter der gegenwärtigen Situation, sind aber unabdingbar für eine zukünftig prosperierende Aargauer Wirtschaft. Die FDP Aargau lehnt jedoch Strukturerhaltung von Betrieben ab, die bereits vor der Corona-Krise wirtschaftlich angeschlagen oder ohne Zukunftsperspektiven waren. Die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Beiträge an Sport, Kultur und weitere gemeinnützige Bereiche mit insgesamt 9 Millionen Franken aus der Kantonskasse sowie 5 Millionen aus dem Swisslos-Fonds werden von der FDP Aargau unterstützt. Die FDP fordert den Regierungsrat weiter auf, den Unternehmen im Rahmen der kantonalen Möglichkeiten administrative Erleichterungen zu gewähren und die Voraussetzungen für eine teilweise, etappierte Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeiten zu schaffen. Betriebe, in denen Hygiene- und Gesundheitsschutzmassnahmen eingehalten werden, sollen (wieder) arbeiten können.

Parlament soll weitere Unterstützungsmassnahmen vorgängig prüfen
Für die weiteren angedachten Unterstützungsmassnahmen ist der Zeitdruck weniger hoch. Es bleibt genug Zeit, diese Massnahmen im ordentlichen parlamentarischen Prozess in den zuständigen Kommissionen und im Grossen Rat zu diskutieren und die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

Anhörungsfristen erstrecken
Die aussergewöhnlichen Umstände mit vielen Unbekannten, auch im finanzpolitischen Bereich, lassen derzeit keinen fundierten Meinungsbildungsprozess bezüglich neuer oder höherer Ausgaben zu. Die FDP fordert den Regierungsrat auf, die Fristen für finanzpolitisch relevante kantonale Anhörungen um mindestens zwei Monate zu verlängern. Fundierte Stellungnahmen, die bis zur effektiven parlamentarischen Beratung Bestand haben, sind aktuell nicht möglich.

 

Weitere Auskünfte:
Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Finanzen und Ressourcen, Tel. 079 823 05 42
Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78