Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Standortkonzept Berufsfachschulen – Realpolitik obsiegt

Der Regierungsrat entscheidet in eigener Kompetenz

 Das vom Regierungsrat präsentierte Standortkonzept Berufsfachschulen erfüllt in weiten Teilen die zentrale Forderung der Motion von FDP und weiteren Parteien hinsichtlich der Bildung von Kompetenzzentren zur Stärkung der Qualität in der Berufsbildung, sowie der besseren Auslastung der Standorte. FDP.Die Liberalen Aargau begrüsst, dass der Regierungsrat in eigener Kompetenz entschieden hat. Dass dabei weiterhin alle Standorte berücksichtigt wurden, ist als regionalpolitisch notweniger Entscheid zu werten. 

Nach dem Scheitern des Projekts "Standort- und Raumkonzept Sekundarstufe II (S+R)" durch das Nichteintreten des Grossen Rats im August 2016 blieb der Handlungsbedarf bei den Berufsfachschulen bestehen. Im Rahmen der Gesamtsicht Haushaltsanierung beschloss der Regierungsrat mit dem Modul "Reform Berufsfachschulen", die Standortfrage wieder aufzunehmen. Das präsentierte Standortkonzept sieht Einsparungen von 2.9 Millionen Franken für den Kanton und 1.25 Millionen Franken für die Gemeinden vor.

Die überparteiliche Motion verlangte zweierlei: Einerseits die Schaffung von Kompetenzzentren und damit eine bessere Auslastung der aktuellen Standorte. Diese Forderung ist erfüllt, wenngleich die Auslastungszahlen unter den verschiedenen Standorten stark variiert. Andererseits soll der Bildungsfranken effizient eingesetzt werden. Dieses Ziel wird sich erst nach der Umsetzung des Standortkonzeptes überprüfen lassen. Es ist davon auszugehen, dass einzelne Schulen aufgrund der geringeren Auslastung bei unveränderten Grundkosten höhere Aufwendungen ausweisen werden.

Rücksichtnahme auf regionalpolitische Aspekte

Der Regierungsrat hat richtigerweise der Berücksichtigung regionalpolitischer Aspekte grösseres Gewicht beigemessen als einem maximalen Sparziel. „Das Konzept orientiert sich an der Realpolitik und nicht an einem maximalen Sparziel, nur so sind alle Akteure für die Umsetzung zu gewinnen“, meint Grossrätin und Ressortleiterin Christine Keller Sallenbach. Ein erneutes Scheitern bei der stärkeren Konzentration von Berufsgruppen und damit der qualitativen Verbesserung der Ausbildung würde die Berufsfachschulen im Kanton erheblich schwächen.

Zügige Umsetzung erforderlich

«Mit der Bildung von Kompetenzzentren werden die Berufsfachschulen auf die Zukunft ausgerichtet», ist Grossrat und Parteipräsident Lukas Pfisterer überzeugt. Die Berufsbildung entwickelt sich laufend weiter und wird dabei von den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft geprägt. Die Folgen von Megatrends wie Digitalisierung und steigende berufliche Mobilität erfordern in der Berufsbildung mehr Flexibilität. Vor einer besonderen Herausforderung stehen jene Berufsschulen, welche Bereiche anderer Standorte bei sich aufnehmen. Sie haben unterschiedliche Kulturen, etwa im Umgang mit den digitalen Hilfsmitteln, miteinander in Einklang zu bringen. „Das Standortkonzept ist nun speditiv umzusetzen und offene Punkte sind rasch zu klären, damit zum Wohl von Lernenden und Lehrerschaft Ruhe einkehren kann», gibt Grossrätin und Fraktionspräsidentin Sabina Freiermuth zu bedenken.

Weitere Auskünfte:

Christine Keller Sallenbach, Grossrätin, Ressortleiterin Bildung und Kultur, Tel. 078 646 43 92

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91