Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Rechtssicherheit und Standortattraktivität werden gewährleistet

Der Regierungsrat folgt den Vorschlägen der FDP Aargau weitestgehend

Die FDP Aargau unterstützt die vom Regierungsrat vorgelegte Umsetzung der Bundessteuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) in Kanton Aargau. Die von der FDP geforderten Nachbesserungen sind eingeflossen. Damit ist die Vorlage ausgewogen und mehrheitsfähig.

Die FDP Aargau erachtet die vorgelegte Umsetzung der Bundessteuerreform und der AHV-Finanzierung (STAF) als gelungen. Die Revision ist dringend notwendig, um die Rechtssicherheit im internationalen Umfeld wie auch die hohe Standortattraktivität der Schweiz und des Kantons Aargau zu gewährleisten.

Bundesrechtlicher Ansatz zur Minimalbesteuerung wird nicht überschritten

Die bisherige Besteuerung der Dividenden bei einer mindestens 10%-tigen Beteiligung an einer Kapital- gesellschaft oder Genossenschaft beträgt im Aargau 40%. Das neue Bundesrecht schreibt für den Bund eine Erhöhung von 60% auf 70% und für die Kantone eine minimale Besteuerung von 50% vor. Die FDP ist beruhigt, dass der Regierungsrat ihre in der Vernehmlassung eingebrachten Vorschläge in die Vorlage einfliessen liess. Das Konzept sieht nun vor, dass die Dividendenbesteuerung für familieneigene KMU des Mittelstands nicht über das bundesrechtliche Minimum angehoben und somit auf 50% festgesetzt wird.

Weiterführung der privilegierten Vermögensbesteuerung bei ausserbörslichen Wertpapieren

Die Weiterführung der privilegierten Vermögensbesteuerung für nichtkotierte Aktien als weiteren Standortvorteil für mittelständische Unternehmen im Aargau wird mit Freude zur Kenntnis genommen. Weiter erachtet die FDP die Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer der Unternehmen als zusätzlichen Vorteil für die Unternehmen und deren Arbeitsplätze im Aargau.

Kompromiss statt Stillstand

Die FDP Aargau ist im Rahmen eines Kompromisses bereit, den Verzicht auf Tarifsenkungen bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der Unternehmen mitzutragen. Ferner unterstützt sie die in der Strategie des Regierungsrats vorgesehene privilegierte Besteuerung von Erträgen aus Patenten und einen zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen. Diese Abzüge stärken die Konkurrenzfähigkeit der innovativen aargauischen Unternehmen, was ein besonderes Anliegen der FDP Aargau ist.

  

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Herbert H. Scholl, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft und Inneres, Tel. 062 836 40 50