Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

Nein zur Zersiedelungsinitiative – gute Kampagne der FDP verfängt

Bürgerliche Vernunft setzt sich gegen grüne Ideologie durch

FDP.Die Liberalen Aargau ist über das klare NEIN zur Zersiedelungsinitiative sehr erfreut. Die Stimmbevölkerung hat den Etikettenschwindel der Linken erkannt. Die Zersiedelungsinitiative hätte nachfragegerechtes Bauen verhindert und eine unnötige Verschärfung des geltenden Rechts zur Folge gehabt.

Die Schweizer Stimmbevölkerung hat in ihrem heutigen Plebiszit die Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwickung (Zersiedelungs-Initiative)» der Jungen Grünen bachab geschickt. Um der schweizweiten Zersiedelung entgegenzuwirken und diese zu stoppen, sollte insbesondere das Ausscheiden neuer Bauzonen nur noch zulässig sein, wenn eine andere unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse aus der Bauzone ausgezont wird. Mit der Ablehnung durch das Schweizer Stimmvolk konnte die Bevormundung über das zukünftige Wohnen und die Einfrierung der Bauzonen verhindert werden. Die in der Initiative geforderten Massnahmen hätten die unterschiedlichen Bedürfnisse und Veränderungen von Bevölkerung und Wirtschaft ausser Acht gelassen.

Im März 2013 haben Schweizerinnen und Schweizer einer Revision des Raumplanungsgesetzes zugestimmt. Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) enthält bereits griffige Massnahmen gegen die Zersiedelung und zur Förderung einer Siedlungsentwicklung nach innen. Bis Ende April 2019 haben die Kantone Zeit die neuen Bestimmungen in ihren kantonalen Richtplänen umzusetzen. Der Kanton Aargau hat diese kantonalen Richtpläne bereits umgesetzt. Eine erste Lageanalyse wird gemäss Bundesamt für Raumplanung erst im Jahr 2022 möglich sein, da die Umsetzung der kantonalen Richtlinien viel Zeit und Aufwand für die Gemeinden bedeuten.