Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP.Die Liberalen Aargau begrüsst die Abschaffung der Schulpflege

Der Regierungsrat verfolgt sein Ziel der Straffung leider nicht konsequent

Die FDP Aargau unterstützt die Bereinigung der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule als überfällige Konsequenz der Einführung von Schulleitungen im Jahre 2003. Mit dem Verzicht auf die Schulpflegen wird endlich die strategische und finanzielle Führung der Schulen vor Ort zusammengeführt. Die Aufteilung in zwei separate Vorlagen ist zweckmässig. Die Freisinnigen werden die Erhöhung der Pensen für die Schulleitungen kritisch prüfen.

Separate Vorlage für Schulleitungspensen

Die FDP Aargau ist erfreut, dass die von ihr geäusserten Vorbehalte bezüglich der unrealistischen Annahme einer kostenneutralen Finanzierung über den Feinausgleich der Aufgabenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgenommen wurden und der Regierungsrat die Finanzierung der Schulleitungspensen in einer separaten Vorlage beantragt. Das neue Berechnungsmodell für die Schulleitungspensen auf Basis der Anzahl Vollzeitäquivalente wird von der FDP unterstützt, denn Schulleiterinnen und Schulleiter führen Lehrpersonen und nicht Schülerinnen und Schüler. Die von der Regierung aufgeführten Argumente für eine Erhöhung der Schulleitungspensen um 10% wird die FDP vertieft prüfen, bevor sie ihre Haltung zum wiederkehrenden Verpflichtungskredit über 4,76 Millionen Franken festlegt.

Verpasste Chance zur Bereinigung der Beratungsgremien

Die FDP ist enttäuscht, dass ihre Forderung für eine Zusammenführung des Erziehungsrates mit der Berufsbildungskommission vom Regierungsrat nicht aufgenommen wurde. Damit verfehlt der Regierungsrat sein eigenes Ziel einer Verschlankung der Strukturen eindeutig.

Die FDP behält sich vor, diese Forderung anlässlich der Beratung der Vorlage erneut einzubringen, entspricht sie doch mehreren vom Grossen Rat längst überwiesenen Vorstössen.

 

 

Weitere Auskünfte:

Christine Keller Sallenbach, Grossrätin, Ressortleiterin Bildung und Kultur, Tel. 078 646 43 92

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78