Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP.Die Liberalen Aargau befürwortet Immobilienstrategie des Regierungsrats

Ablehnung und Abklärungsbedarf bei Finanzierungsvarianten der Immobilien

Die FDP Aargau begrüsst die Auslegeordnung zum Reformvorhaben Immobilien des Regierungsrates. Das Reformvorhaben entspricht in weiten Teilen einer liberalen Stossrichtung. Die FDP unterstützt deshalb in ihrer Anhörungsantwort die enthaltenen Grundsätze, nicht aber die bisher vorgeschlagenen beiden Finanzierungsvarianten für Immobilienvorhaben.

Die Geschäftsleitung der FDP Aargau hat sich intensiv mit dem vorgeschlagenen Reformvorhaben auseinandergesetzt. Sie anerkennt den aufgeführten Handlungsbedarf zur Realisierung der zukünftigen Bauprojekte. Sie wertet es als positiv, dass sich der Regierungsrat über die Nutzung und Finanzierung des Immobilienbestands Gedanken gemacht hat. Insbesondere die Konzentration auf Eigenbestand erscheint sinnvoll. Die FDP vermisst allerdings konkrete Aussagen betreffend die benötigte Bürofläche und fordert die Aufnahme der intern bereits vorhandenen Vorgaben in die Strategie.

Effizienz Ja – aber nicht immer ohne politische Mitwirkung

Die vom Regierungsrat angestrebte Überprüfung der Effizienz und Wirksamkeit der Beschlussfassung wird grundsätzlich begrüsst. Bei grossen Vorgaben sollen in Zukunft nur ein Ausgabenreferendum und entsprechend auch im politischen Mitwirkungsverfahren nur eine Anhörung durchgeführt werden. Die FDP Aargau fordert jedoch, dass der Grosse Rat Ausnahmen beschliessen kann, damit die politische Legitimierung jederzeit gegeben ist.

Alternative Finanzierungsvariante wird bevorzugt

FDP.Die Liberalen Aargau lehnt die Variante einer Finanzierungsgesellschaft entschieden ab, da diese keine erkennbaren Vorteile mit sich bringt. Vielmehr führt die vorgeschlagene Variante zu einer erhöhten Komplexität und mehr Bürokratie. Auch die zweite Variante einer Anpassung des Saldos der Finanzierungsrechnung unterstützt die FDP nicht. "Der Vorschlag kann in Spitzenjahren zu erheblichen Investitionen führen, ohne dass dabei eine Investitionsbremse vorhanden ist", erklärt Gabriel Lüthy, Grossrat und Ressortleiter Finanzen.

Basierend auf der zweiten Variante schlägt die FDP daher eine dritte Variante mit einer Vorgabe des Selbstfinanzierungsgrades von im Durchschnitt mindestens 100% über eine Dauer von beispielsweise fünf oder sieben Jahren vor. Der Regierungsrat soll die Auswirkungen einer solchen Variante einer "doppelten Schuldenbremse" aufzeigen. "Wir brauchen Handlungsfreiheit, müssen aber ein Korrekturinstrument einbauen", meint Lukas Pfisterer, Grossrat und Parteiprädient. Weiter müssen alle Vorhaben gleichbehandelt werden. Eine Unterscheidung von Vorhaben über beziehungsweise unter Kosten von 20 Mio. Franken unterstützt die FDP nicht. Generell dürfen die Varianten nicht dazu führen, dass die Schuldenbremse und das Submissionsrecht ausgehebelt werden.

 

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Gabriel Lüthy, Grossrat, Ressortleiter Finanzen, Tel. 079 823 05 42