Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP Aargau nimmt Stellung zur geplanten Revision Ergänzungsleistungsgesetz

Nein zur Anhebung des Vermögensverzehrs, Ja zu Prozessoptimierungen

Die FDP.Die Liberalen Aargau nimmt differenziert Stellung zu Änderungen des kantonalen Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (Ergänzungsleistungsgesetz Aargau, ELG-AG). Die Erhöhung des Vermögensverzehrs für Personen mit einem Vermögen unter CHF 100'000.- lehnt die FDP ab. Der Wechsel von Heimen in ambulante Strukturen soll gefördert und nicht geschwächt werden. Befürwortet wird die Schaffung einer Möglichkeit für die SVA, direkt auf Sozialversicherungs- und Steuerdaten von EL-Versicherten zuzugreifen, wobei der Datenschutz jederzeit gewährleistet sein muss.

Das Bundesparlament hat mit der EL-Revision neu eine Vermögensschwelle von CHF 100'000.- für den Bezug von Ergänzungsleistungen festgelegt. IV-Bezüger mit Vermögen über CHF 100'000.- verlieren somit in jedem Fall den Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Diese bundesrechtlichen Vorgaben verändern auch die Situation auf kantonaler Ebene. Aus Sicht der FDP soll der Vermögensverzehr für IV-Bezüger unter der genannten Grenze nicht angehoben werden, da diese Personen in der Regel länger auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Zusätzlich soll mit der Revision des Betreuungsgesetzes der Wechsel von IV-Bezügern von Heimen in ambulante Strukturen gefördert werden. «Eine Erhöhung des Vermögensverzehrs für Heimbewohner würde diesen Bestrebungen zuwiderlaufen», sagt Grossrätin Martina Sigg, Ressortleiterin Gesundheit und Soziales der FDP Aargau.

Prozessoptimierung bei der Fallbearbeitung

Die FDP begrüsst die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die es der SVA Aargau im Bereich Ergänzungsleistungen erlaubt, direkt auf die benötigten Sozialversicherungs- und Steuerdaten der EL-Versicherten zuzugreifen. Das Verfahren hat sich bereits im Bereich der Krankenkassenprämienverbilligung bewährt. Der Datenschutz aus Sicht der Betroffenen muss hierbei jederzeit gewährleistet bleiben, ein Datenzugriff darf nur für den besagten Prozess und unter strikter Vertraulichkeit der Daten innerhalb der zuständigen Stelle der SVA erlaubt werden.

 


Weitere Auskünfte:
Dr. Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91
Dr. Martina Sigg, Grossrätin, Ressortleiterin Gesundheit und Soziales, Tel. 079 777 38 93