Medienmitteilung Volksabstimmung vom 29. November 2020

Einseitige Behördeninformation im Abstimmungsbüchlein

Am 29. November stimmen die Stimmberechtigten in Obersiggenthal über drei wichtige Vorlagen ab. Über das Budget mit einer Steuerfusserhöhung von 105% auf 110% sowie über Investitionen von gut Fr. 20 Mio.: Fr. 11.4 Mio. für ein neues Schulhaus und Fr. 9.2 Mio. für eine Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads. Die finanziellen Folgen dieser Abstimmungen werden die Gemeinde jahrelang belasten. Im Abstimmungsbüchlein wird dies hingegen kaum beleuchtet. 

Liest man im von der Gemeinde in den letzten Tagen versendeten Abstimmungsbüchlein die Informationen zur Teilsanierung des Hallen- und Gartenbads, erfährt man wenig von den Bedenken der Gegner und den finanziellen Folgen dieser Gross-Investition. Der Gemeinderat verzichtet darauf, die Gegenargumente aufzulisten, sondern begnügt sich in den insgesamt 11-seitigen Erläuterungen zur Vorlage mit einem einzigen Satz zu den Argumenten der Minderheit. Hingegen werden die Argumente für eine Teilsanierung nochmals Punkt für Punkt aufgelistet. Damit nicht genug. So wird die Notwendigkeit der Sanierung u.a. mit 2 Fotos untermalt. Nur: Diese Bilder zeigen die Hallenbad-Decke vor der eben erst erfolgten Sanierung. Eine Investition, welche vom Einwohnerrat im letzten Jahr genehmigt wurde, die Sicherheitsmängel beseitigte, inzwischen abgeschlossen ist und erlaubt, dass das Schwimmbad am 14. November wiedereröffnet werden kann.

Schliessung aufgrund Sicherheitsmängel?

Im Rahmen der Diskussion über den Kredit zur Sanierung der Hallenbaddecke versicherte der Gemeinderat an der ER-Sitzung vom 28. November 2019, dass das Schwimmbad damit wiedereröffnet und für die nächsten fünf bis zehn Jahre erhalten werden kann. Heute, knapp ein Jahr später steht im Abstimmungsbüchlein, dass das Hallenbad im Falle einer Ablehnung des Kredits aufgrund von Sicherheitsmängeln geschlossen werden müsste. Diese absolute Formulierung wurde nun durch den Gemeinderat angepasst und auf der Homepage der Gemeinde präzisiert: fehlende Mittel für eine Kontrolle der Tragstrukturen der Aussenanlagen würden zur Schliessung führen. Wir sind überzeugt, dass ein dafür notwendiger Kredit im Einwohnerrat bewilligt und so ebenso rasch Klarheit geschaffen werden könnte. 

Massive negative finanzielle Folgen sind nachhaltig

Eine Annahme der Vorlagen wird die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde über Jahre stark einschränken. Die starke Zunahme der Schulden (welche im Abstimmungsbüchlein überraschenderweise nicht oder nur teilweise gezeigt werden) und die trotz Steuererhöhung prognostizierten Defizite in Millionenhöhe werden dazu führen, dass eine Sparübung auf die nächste folgen wird und weitere Steuererhöhungen unausweichlich werden. Die FDP ist überrascht, dass in der aktuellen Diskussion die Themen „Schulden" und "Schuldenabbau“ praktisch negiert werden. Vielleicht liegt es auch daran, dass die Höhe der Schulden im Abstimmungsbüchlein nur bis ins Jahr 2022 aufgeführt werden (als Schulden pro Kopf) und hingegen die absolute Höhe (nämlich knapp CHF 50 Mio. im Jahr 2025) fehlt.

Die FDP setzt sich für nachhaltige Gemeindefinanzen, moderate Steuern und damit für eine attraktive Gemeinde ein. Darum hat sie den Schwimmbadkredit im Einwohnerrat bekämpft und empfiehlt für die Volksabstimmung ein klares NEIN! Das Schwimmbad muss deshalb nicht geschlossen werden und es bleibt genügend Zeit, um die in der FDP-Motion geforderte Schaffung eines Regionalbades zu prüfen und umzusetzen.

FDP Aargau gegen gesetzliches Grundpfandrecht und direkte Einreichung von Lohnausweisen

Teilrevision des Steuergesetzes

Die Geschäftsleitung der FDP Aargau lehnt das vom Regierungsrat vorgeschlagene gesetzliche Grundpfandrecht für die Grundstückgewinnsteuern und die direkte Einreichung der Lohnausweise durch die Arbeitgebenden ab Die formellen Anpassungen an das geänderte Bundesrecht und Praxisänderungen des Bundesgerichts werden unterstützt.

Das gesetzliche Grundpfandrecht betrifft nur wenige unerfreuliche Fälle, löst aber für alle Grundstückverkäufe eine erhebliche zusätzliche administrative Belastung aus. Künftig müsste der Teil der Grundstückskaufsumme, der voraussichtlich der geschuldeten Grundstückgewinnsteuer entspricht, auf das Kundenkonto des beurkundenden Notars einbezahlt werden. Da die rechtskräftige Veranlagung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt, was ein bis zwei Jahre dauern kann, muss der Notar sicherheitshalber einen erhöhten Teil auf sein Kundenkonto einfordern. Nach Eintritt der Rechtskraft des Veranlagungsentscheids hat der Notar ab seinem Kundenkonto den Betrag der Grundstückgewinnsteuer an den Kanton zu bezahlen und den Rest an die berechtigte natürliche oder juristische Person weiterzuleiten. Damit entsteht zusätzlicher Aufwand. Bei drei Arbeitsstunden à Fr. 200.-- entstehen dem Grundstückverkäufer Kosten von Fr. 600.--. Bei 100 Kaufverträgen pro Notar und Jahr fallen Fr. 60'000.-- an Zusatzkosten an. Bei 100 Notaren dürften somit zusätzliche Kosten von Fr. 6'000'000.-- entstehen. Die Verkäufer können diese Kosten bei der Grundstückgewinnsteuerberechnung in Abzug bringen, so dass dem Staat unter dem Strich nicht mehr viel bleiben dürfte.

 

 

Wegen Einzelfällen soll allen ein Mehraufwand entstehen

 

Wieder einmal sollen wegen wenigen unkorrekten Personen alle korrekt handelnden Personen mit einem zusätzlichen Aufwand belastet werden. Auf diesen Perfektionismus ist zu verzichten. Der Staat wird mosaiksteinartig weiter aufgebaut, statt schlanker gemacht.

 

 

Keine direkte Einreichung von Lohnausweisen

 

Auch im Aargau ist die Zusammenarbeit zwischen den Bürgerinnen und Bürgern mit dem Staat durch ein Vertrauensverhältnis geprägt. Die vorgeschlagene Pflicht für die Arbeitgebenden, die Lohnausweise der Arbeitnehmenden unter Umgehung der Bürgerinnen und Bürger direkt den Steuerbehörden einzureichen, strotzt von einem grossen und ungerechtfertigten Misstrauen und verletzt dieses Vertrauensverhältnis. Diese neue Pflicht ist deshalb abzulehnen. Sie würde auch nicht zu einer administrativen Erleichterung für die Steuerpflichtigen führen, da diese ihrer Steuererklärung neben den Lohnausweisen zahlreiche zusätzliche Belege, wie Bankauszüge, Wertschriftenverzeichnisse, Hypothekarzinsausweise, Unterhaltsabzüge und weitere Bescheinigungen einzureichen haben. Es geht offensichtlich nicht um eine Vereinfachung, sondern um eine Einschränkung der Steuerpflichtigen zugunsten der misstrauischen Steuerbehörden. Dieses Vorhaben kann aus liberaler Sicht nicht unterstützt werden.

 

 

Eingriff in die persönliche Freiheit

 

Die direkte Einreichung der Lohnausweise der Arbeitgebenden an die Steuerbehörden verunmöglicht zudem den Arbeitnehmenden die vorgängige Kontrolle von Daten, die sie persönlich betreffen. Dieser Eingriff in die persönliche Freiheit kann nicht akzeptiert werden.

 

 

Aufwand für Arbeitgebende

 

Auch für die Arbeitgebenden entsteht mit dieser elektronischen Übermittlung weiterer Aufwand. Sie werden ihre Übermittlungsgeräte laufend den Anforderungen des Staats anpassen müssen. Im Übrigen ist die vorgeschlagene Lösung ein weiterer Schritt in Richtung Quellenbesteuerung für alle natürlichen Personen, die von der FDP abgelehnt wird.

 

 

Weitere Auskünfte:

Lukas Pfisterer, Grossrat, Parteipräsident, Tel. 076 468 49 91

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Fraktionspräsidentin, Tel. 079 333 51 78

Herbert H. Scholl, Grossrat, Ressortleiter Volkswirtschaft und Inneres, Tel. 062 836 40 50